Planung, Prüfung & Abnahme
Planung, Prüfung & Abnahme
Planungen von Blitzschutzanlagen
Die Planung von Blitzschutzanlagen darf nur von dafür ausgebildeten und befähigten Personen durchgeführt werden. Dazu gehören Risikoanalysen erstellen, Planungszeichnungen zu erstellen und die benötigten Materialen auszuwählen und vorschriftsmäßig einzuteilen.
Unsere Fachkräfte stehen Ihnen von der ersten Entwurfszeichnung bis zur abschließenden Dokumentation zur Seite und sind die richtigen Ansprechpartner im Thema Blitzschutz.
Planungen von Blitzschutzanlagen
Die Planung von Blitzschutzanlagen darf nur von dafür ausgebildeten und befähigten Personen durchgeführt werden. Dazu gehören Risikoanalysen erstellen, Planungszeichnungen zu erstellen und die benötigten Materialen auszuwählen und vorschriftsmäßig einzuteilen.
Unsere Fachkräfte stehen Ihnen von der ersten Entwurfszeichnung bis zur abschließenden Dokumentation zur Seite und sind die richtigen Ansprechpartner im Thema Blitzschutz.
Prüfungen von Blitzschutzanlagen – Sicherheit durch regelmäßige Kontrolle
Um die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit einer Blitzschutzanlage dauerhaft sicherzustellen, sind regelmäßige Prüfungen unverzichtbar.
Dabei führen wir sowohl eine Sichtprüfung als auch eine messtechnische Überprüfung durch.
So können mögliche Beschädigungen, Korrosion oder Veränderungen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Die Messwerte geben Aufschluss über den Zustand wichtiger Komponenten – beispielsweise der Erdungsanlage. Nur wenn diese einwandfrei funktioniert, kann im Falle eines Blitzeinschlags der notwendige Schutz gewährleistet werden.
Prüfung der Ableitfähig zum Schutz vor Elektrostatik
In explosionsgefährdeten Bereichen schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2153 – „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ regelmäßige Prüfungen des Ableitwiderstands vor.
Dazu zählt unter anderem die Überprüfung von Fußböden, um sicherzustellen, dass elektrostatische Aufladungen zuverlässig abgeleitet werden und keine Zündgefahr entsteht.
Durch diese Prüfungen wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet – für Menschen, Anlagen und die gesamte Betriebsumgebung.
Prüfungen von Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen
In bestimmten Fällen kann eine gesonderte Prüfung der Erdungsanlage erforderlich sein – beispielsweise, wenn keine Blitzschutzanlage vorhanden ist oder das Gebäude selbst als Fangeinrichtung dient.
Die regelmäßige Überprüfung der Erdungsanlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeerhaltung. Sie stellt sicher, dass elektrische Ströme zuverlässig abgeleitet werden und somit der Personen- und Sachschutz jederzeit gewährleistet ist.
In diesem Bereich führen wir alle relevanten Prüfungen gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durch – zuverlässig, fachgerecht und dokumentiert.
Prüfungen von Blitzschutzanlagen – Sicherheit durch regelmäßige Kontrolle
Um die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit einer Blitzschutzanlage dauerhaft sicherzustellen, sind regelmäßige Prüfungen unverzichtbar.
Dabei führen wir sowohl eine Sichtprüfung als auch eine messtechnische Überprüfung durch.
So können mögliche Beschädigungen, Korrosion oder Veränderungen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Die Messwerte geben Aufschluss über den Zustand wichtiger Komponenten – beispielsweise der Erdungsanlage. Nur wenn diese einwandfrei funktioniert, kann im Falle eines Blitzeinschlags der notwendige Schutz gewährleistet werden.
Prüfung der Ableitfähig zum Schutz vor Elektrostatik
In explosionsgefährdeten Bereichen schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2153 – „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ regelmäßige Prüfungen des Ableitwiderstands vor.
Dazu zählt unter anderem die Überprüfung von Fußböden, um sicherzustellen, dass elektrostatische Aufladungen zuverlässig abgeleitet werden und keine Zündgefahr entsteht.
Durch diese Prüfungen wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet – für Menschen, Anlagen und die gesamte Betriebsumgebung.
Prüfungen von Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen
In bestimmten Fällen kann eine gesonderte Prüfung der Erdungsanlage erforderlich sein – beispielsweise, wenn keine Blitzschutzanlage vorhanden ist oder das Gebäude selbst als Fangeinrichtung dient.
Die regelmäßige Überprüfung der Erdungsanlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeerhaltung. Sie stellt sicher, dass elektrische Ströme zuverlässig abgeleitet werden und somit der Personen- und Sachschutz jederzeit gewährleistet ist.
In diesem Bereich führen wir alle relevanten Prüfungen gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durch – zuverlässig, fachgerecht und dokumentiert.
Abnahme von Erdungsanlagen und Blitzschutzanlagen
Die Abnahme von Erdungs- und Blitzschutzanlagen kann vom Errichter und/oder von einem eingetragenen Sachverständigen durchgeführt werden und beinhaltet immer auch eine Dokumentation seiner Arbeit. Diese Dokumentation beinhaltet eine Revisionszeichnung, einen Prüfbericht, wenn gefordert ein Trennungsabstandsprotokoll und gegebenenfalls eine Bilddokumentation der Erdungsanlagen.
Um die Prüfung und die Abnahme problemlos zu gestalten wird besonderes Augenmerk auf die Abnahme gelegt.
Abnahme von Erdungsanlagen und Blitzschutzanlagen
Die Abnahme von Erdungs- und Blitzschutzanlagen kann vom Errichter und/oder von einem eingetragenen Sachverständigen durchgeführt werden und beinhaltet immer auch eine Dokumentation seiner Arbeit. Diese Dokumentation beinhaltet eine Revisionszeichnung, einen Prüfbericht, wenn gefordert ein Trennungsabstandsprotokoll und gegebenenfalls eine Bilddokumentation der Erdungsanlagen.
Um die Prüfung und die Abnahme problemlos zu gestalten wird besonderes Augenmerk auf die Abnahme gelegt.


